IV Handhabung

AAD Schweiz möchte in den verschiedenen Angelegenheiten weiterhelfen, die Alopecia Areata Betroffenen unterstützen können.

Die Schweizerische Invaliden Versicherung bietet eine finanzielle Unterstützung für Betroffene, die sich für eine Perücke entscheiden. Hierzu sind zwei Formulare als Download verfügbar, für Erwachsene und für Kinder. Ausserdem wird eine Bescheinigung von ärztlicher Seite dafür benötigt. Beides ist der kantonalen IV Stelle zuzustellen.

Nach der erhaltenen Bestätigung haben Sie jährlich Anspruch auf einen Betrag von CHF 1`500.— beim Bezug einer Perücke. Versierte Perückenhändel übernehmen häufig die Abrechnung mit der IV Stelle. Am besten Fragen Sie danach.

Wir arbeiten daran, ähnliche Hilfestellungen auch für den Umgang mit Krankenkassen zu bieten. Da allerdings keine einheitliche Regelung besteht, gestaltet es sich hier ein wenig schwieriger. Zur Zeit bemühen wir uns auf Bundesebene, um einen Entscheid herbeizuführen, der eine Unterstützung durch die Krankenkassen definiert.

Als allgemeine Vorgehensweise empfiehlt es sich, nach der Diagnose des Arztes und der Bescheinigung der IV-Stelle mit der eigenen Krankenkasse in Kontakt zu treten.

Für gemachte Erfahrungen und deren Hinweise, sind wir immer froh.