Tätowieren oder Permanent-Make-up

Viele Betroffene sind an diesem Thema besonders interessiert. Frauen bedienen sich in den meisten Fällen der Möglichkeit, da häufig die Augenbrauen und Wimpern auch ausgefallen sind. Zum Ausgleich der Augenbrauen und Wimpern werden diese mit Schminke nachgezeichnet.

Bei Regen, Juckreiz, Schwitzen und beim Schwimmen kommt es schnell zum Verwischen und Verlaufen der Konturen und als Resultat, ein von Schminke verschmiertes Gesicht. Daher ist es nahe liegend, dass man sich mit der Frage beschäftigt, die Augenbrauen und Wimpern tätowieren zu lassen. So nahe liegend dieser Gedanke ist, so sorgfältig sollte er durchdacht werden. Der kosmetische Vorteil liegt auf der Hand, aber die Nachteile können erheblich sein.

Aufgrund der Tatsache, dass Tätowierungen unter der Haut fixiert werden, erscheinen sie als Fläche, halten ein Leben lang und können nur operativ entfernt werden. Sollten die Augenbrauen eines Tages nachwachsen, kann es sein, dass z.B. die Kontur oder Farbe nicht mit denen der eigenen Haare übereinstimmt. Bei einer operativen Entfernung wird aber gleichzeitig die Haut mit entfernt, in der die eigenen Haare endlich wieder gewachsen sind. Eine Tätowierung sollte man sich also doppelt gut überlegen. Eine interessante Alternative stellt das Permanent- Make-up dar. Hierbei wird der Farbstoff unter die Basalzellenschicht der Haut eingearbeitet und verblasst dort im Laufe der Jahre aufgrund von bio- und fotochemischen Reaktionen, so dass man dann erneut entscheiden kann, ob man sich die Augenbrauen und Wimpern neu zeichnen lässt. In der Zeichnung selbst wird die Augenbraue nicht als Fläche, sondern als eine Reihe von feinen Haaren gezeichnet und erhält dadurch ein recht natürliches Aussehen.

Die Kosten für eine derartige Zeichnung eines Augenbrauenpaares liegen bei ca. CHF 400.– inklusive einer kostenlosen Nachbehandlung. Die Krankenkassen übernehmen hierfür in der Regel nicht die Kosten, da die Behandlung nicht im Hilfsmittelkatalog aufgenommen wurde und nur als kosmetische Verschönerung gilt. In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass die Kosten auf Kulanz teilweise übernommen wurden.