Haarersatz Perücke

Perücken dienen einem Areata-Patienten in sehr verschiedener Weise. Sei es als Vollperücke oder als Haarteil. Der Haarersatz ist die Alternative für den Patienten, wenn verordnete Therapien erfolglos geblieben sind. Der Gebrauch von Haarteilen sollte bei der Alopecia Areata grundsätzlich gut überlegt werden.

Wie Sie selbst wissen, besteht das Wesen der Alopecia Areata ja gerade darin, dass sich ein oder mehrere Herde entwickeln können. Da ein Haarteil aber nicht mit dem fortschreitenden Ausfall mitwächst, ist es wahrscheinlich, dass es schon nach kurzer Zeit angepasst werden müsste. Die Folge davon wäre ein neues Haarteil. Unabhängig davon, wie eine Vollperücke hergestellt ist, ob Echt- oder Kunsthaar, ob maschinen- oder handgefertigt, entscheidend ist, womit das ursprüngliche Aussehen des Patienten erreicht werden kann. Dabei sollte man auf Natürlichkeit, problemlose Pflege, Sitz- und Tragekomfort achten. Ob Mann, Frau oder Kind – heute besteht für jeden die Möglichkeit, so auszusehen, als hätte man nie sein Haar verloren. Die neue Generation von Perücken macht alles mit. Maßanfertigungen werden der eigenen Kopfgröße genau angepasst. Duschen, in die Sauna gehen oder einfach damit schlafen, sind heute eine Selbstverständlichkeit.

Haltbarkeit und Tragbarkeit einer Perücke sind abhängig von der Qualität, dem Trage- und Hygieneverhalten des Patienten. Das Perückenstudio ist hier zur Aufklärung über die Pflege verpflichtet. Wenden Sie sich bei Problemen der Erstattung an die Geschäftsstelle von Alopecia Areata Deutschland Schweiz. Wir helfen Ihnen. Bei uns finden Sie ein Adressverzeichnis von Perückenstudios die Geprüft wurden und unter den strengen Richtlinien das Alopecia Areata Siegel bekommen haben. Siehe Prüfsigel Seite.
Bitte nehmen Sie einen kostenlosen Beratungstermin für eine Perücke in Anspruch und entscheiden Sie selbst, welches Produkt für Sie das richtige ist und bei wem Sie kaufen.

Haarteile

Für Patienten mit größeren kahlen Flecken auf dem Kopf gibt es ein neuartiges Haarsystem, das aus einem textilen Haarträger besteht. Mithilfe von Fixierungspunkten werden Haarträger und Eigenhaar miteinander verbunden. Die Befestigung ist sicher, angenehm und nicht sichtbar. Dieses Verfahren kann bei allen Alopezie-Formen angewandt werden, wenn im Trichogramm mindestens 75% Anagen-Haare im Befestigungsbereich festgestellt werden. Die Wiederholung der Befestigung erfolgt abhängig von der Schnelligkeit des Wachstums des Eigenhaars (in der Regel 4 – 6 Wochen). Die Kostenübernahme erfolgt in Deutschland nach Richtlinien § 182/1 RVO .

Kostenübernahme

Inzwischen sind auch Augenbrauen und Bärte in allen Formen auf dem Markt, denen man es nicht mehr ansieht, dass sie nur der „Tarnung“ dienen. Perücken zählen bei Alopecia Areata zu den medizinischen Hilfsmitteln und sind als solche in Standardausführungen eigentlich von den Krankenkassen zu erstatten. Leider gibt es in diesem Bereich durch die sich ständig ändernde Gesetzgebung eine Vielzahl von Neuerungen. Die Notwendigkeit muss jedesmal neu durch einen praktischen Arzt (Hausarzt), Dermatologen, Gynäkologen oder Neurologen bescheinigt werden, da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt. Aus diesem Grunde sind auch die Zuschüsse der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich. In Einzelfällen reichen ein Attest und ein Kostenvoranschlag nicht aus. Hier ist ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse ratsam. Den meisten Krankenkassen ist Alopecia Areata nicht einmal bekannt, so dass es häufig zu ablehnenden Bescheiden kommt, weil man nur eine kosmetische Verschönerung vermutet.

Von der IV Kasse wird ein Jahresbeitrag von max. CHF 1500.– bezahlt. Dazu benötigen Sie das IV Formular das sie bei uns auch auf der Seite finden. Dieses muss Ihr Hausarzt oder ein Arzt einer anderen Fachrichtung für Sie ausfüllen und der IV Stelle des Jeweiligen Wohnkantons zukommen lassen.
Sollte eine Ablehnung der Kostenbezuschussung erfolgen, reichen Sie bitte innerhalb der Frist einen Widerspruch ein. Der Widerspruch sollte beinhalten: … Widerspruch mit der Bitte um Überprüfung durch den medizinischen Dienst. …“ Aktuelle Berichte und Entscheidungen dazu finden Sie in unserem AAD-Magazin.